Ordentliche Mitglieder des Vereins können juristische Personen, nicht rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Projekte sowie kommunale und andere öffentliche Rechtspersonen werden, die den Merkmalen des § 2, Absatz II der Satzung entsprechen.
Assoziierte Mitglieder können Privatpersonen werden sowie andere Vereine, Zusammenschlüsse, Organisationen und Einrichtungen, mit denen eine engere Zusammenarbeit erwünscht wird und die zu einer Unterstützung des Vereinszweckes bereit sind, aber aufgrund der Ausführungen in § 2 kein ordentliches Mitglied werden können. Auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes kann den assoziierten Mitgliedern das Stimmrecht verliehen werden, und zwar nur einzeln und jeweils für einen Tagesordnungspunkt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages
Mitglieder müssen die folgenden Aufnahmekriterien erfüllen:
- die Betonung eines erweiterten Kulturbegriffs,
- die Förderung der künstlerischen/kreativen Eigenbetätigung,
- die Integration verschiedener Altersgruppen,
- die Einbeziehung von sozialen und ethnischen Minderheiten,
- die nicht-kommerzielle Ausrichtung,
- die Basis- und Nutzerorientierung
- die Gewährleistung von demokratischen Organisationsformen und Entscheidungsstrukturen,
- ein spartenübergreifendes Angebot.