Kategorie: Fortlaufende Programme

Das Programm richtet sich an öffentliche oder gemeinnützige Kultureinrichtungen und -organisationen in Schleswig-Holstein, die geflüchtete Künstler*innen unterstützen bzw. gemeinsam Projekte entwickeln möchten, sofern das Vorhaben nicht mit anderen Mitteln finanziert werden kann.
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Zwingende Eigenanteile von Anträgen in Corona-bedingten Bundesprogrammen insbesondere im Rahmen von Neustart Kultur, können bei fehlenden Eigenmitteln vom Land übernommen werden.
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Gewährung einer Wiederanlaufhilfe für hauptsächlich ehrenamtlich geführte kulturelle Vereine, deren satzungsgemäße Tätigkeit in Folge der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Auswirkungen eingeschränkt ist.
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